Die gewählten Klassenelternbeiräte bilden den Schulelternbeirat, der das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule ausübt. Ebenfalls für die Dauer von zwei Jahren werden aus dessen Mitte eine Vorsitzende/ein Vorsitzender, eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter sowie nach Bedarf weitere Vorstandsmitglieder gewählt.
Der Schulelternbeirat wird nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Schulhalbjahr, einberufen. An den Sitzungen nehmen die Schulleiterin oder der Schulleiter sowie die Stellvertretung teil. Die Schulleitung unterrichtet den Schulelternbeirat über alle wesentlichen Angelegenheiten des Schullebens.
Das Mitbestimmungsrecht der Eltern und alle Aspekte der Elternvertretung sind im Hessischen Schulgesetz (§§ 100-120) geregelt.
Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Entscheidungsgremium von Lehrer:innen und Eltern. Sie besteht an der Kleebachschule aus drei Vertretern des Elternbeirats, einem gewählten Mitglied aus der Elternschaft sowie drei Stellvertretern und 4 Lehrkräften sowie der Schulleitung als Vorsitz.
Die Mitglieder der Schulkonferenz werden für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Die Schulkonferenz ist anzuhören vor Entscheidungen über die Schulorganisation sowie vor Entscheidungen über größere bauliche Maßnahmen. Das Gremium entscheidet ferner beispielsweise über das Schulprogramm, die Einrichtung von Betreuungsangeboten oder verpflichtenden Ganztagsangeboten, dem schuleigenen Haushalt, den Grundsätzen für Hausaufgaben und Klassenarbeiten oder die Zusammenarbeit mit Dritten zur Öffnung von Schule.