ANKOMMZEIT
Kann die Ankommzeit nur an einzelnen Wochentagen genutzt werden?
Die Nutzung der Ankommzeit kann für jeden Wochentag flexibel angemeldet werden.
Ist eine Anmeldung erforderlich?
Eine eine einmalige Anmeldung ist schulorganisatorisch notwendig.
Müssen die Kinder immer zu einer festen Uhrzeit kommen?
Die Kinder können zu flexiblen Zeiten kommen.
Melde ich mein Kind für die Ankommzeit an, wenn es erst um 8.00 Uhr in die Schule kommt?
Um 8.00 Uhr ankommende Kinder werden durch eine Lehrkraft der Schule auf dem Schulhof beaufsichtigt.
Was macht mein Kind in der Ankommzeit?
Die Kinder können zwischen verschiedenen Freizeitbeschäftigungen wie z.B. Brettspiele, Lego, Bügelperlen, Malen, Lernspiele, Kartenspiele, Lesen oder Rätseln wählen.
Wo findet die Ankommzeit statt?
Die Kinder werden in der Bücherei betreut.
Wer betreut die Ankommzeit?
Die Betreuung übernehmen die Lehrkräfte der Schule.
LERNZEIT
Werden Klassen für die Lernzeit zusammengelegt?
Die Lernzeit wird immer im Klassenverband erteilt. Ausnahmen kann es im Vertretungsfall geben.
Erhalten Kinder, die nicht an der Lernzeit teilnehmen, auch keine Hausaufgaben?
Kinder, die nicht an der Lernzeit teilnehmen, erledigen die Aufgaben des Lernzeitplans
zu Hause.
Mein Kind arbeitet sehr langsam. Wie wird mit nicht erledigten Aufgaben aus dem Lernzeitplan umgegangen?
Prinzipiell kann es vorkommen, dass zu Hause noch Aufgaben
nachgeholt werden müssen. Bei sehr langsamen Kindern ist in Absprache mit der Klassenleitung eine Reduzierung des Aufgabenumfangs möglich.
Verlieren Eltern durch die Lernzeit den Überblick über den Schulstoff?
Es ist uns ein Anliegen, die Eltern bei der Lernzeit bewusst einzubeziehen. Deshalb werden der Lernzeitplan und alle für die Aufgaben notwendigen Materialien immer freitags mit nach Hause gegeben. Die Eltern unterschreiben den Lernzeitplan und können sich die erledigten Aufgaben zeigen lassen.
ANMELDUNG, KOSTEN, KRANKHEIT, ABMELDUNG
Kann eine Neuanmeldung auch zum 2. Halbjahr erfolgen?
Neuanmeldungen können immer zum Schuljahrsbeginn und zum Halbjahr vorgenommen werden. In Ausnahmefällen ist eine Anmeldung auch unterjährig möglich.
Mein Kind soll nur an drei Wochentagen am Ganztag teilnehmen. Ist es möglich das Mittagessen nur für diese drei Tage zu zahlen?
Eine anteilige Zahlung des Mittagessens
ist aus organisatorischen Gründen seitens der Gießen@SchulegGmbH nicht möglich. Die monatliche Pauschale ist auch zu entrichten, wenn nicht an allen fünf Wochentagen ein Mittagessen eingenommen
wird.
Ist eine Kostenerstattung aufgrund von Krankheit möglich?
Die Erstattung nicht genutzter Mittagessen ist nicht möglich.
Kann ich mein Kind im laufenden Schuljahr vom Ganztag abmelden?
In begründeten Ausnahmefällen ist dies zum Ende des Monats der Abmeldung möglich.
Besteht ein Anspruch auf einen Platz im Ganztag?
Prinzipiell soll jedes Kind einen Platz im Ganztag erhalten. Bei gehäuften Regelverstößen, Widersetzen gegen Anweisungen oder körperlichen Auseinandersetzungen behalten wir uns im Sinne der
Sicherheit der übrigen Kinder einen Ausschluss vom Ganztag vor.
Kann mein Kind an einzelnen Tagen auch früher gehen - z.B. vor oder nach dem Mittagessen?
Das ist selbstverständlich möglich. Geben Sie Ihrem Kind einen Zettel mit, den es bei der Klassenlehrerin abgibt.
AG-ANGEBOTE
Wer leitet die AGs?
Die AG-Leitung erfolgt durch Lehrkräfte, Übungsleiter aus Sportvereinen, pädagogische Aushilfskräfte und externen Anbietern. Alle Leiter müssen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
Wann erfolgt die AG-Einwahl?
Die Einwahl soll nach Möglichkeit vor den Sommerferien bzw. zum Ende des 1. Halbjahrs erfolgen.
Wie erfahre ich in welchen AGs mein Kind ist?
Die AG-Einteilung wird über die Elternpost mitgeteilt.
Kann die Teilnahme am AG-Angebote mitten im Schuljahr gewechselt werden?
Die Einwahl gilt für ein Schulhalbjahr. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist ein Wechsel möglich.
Bekommt mein Kind in jedem Fall seine Wunsch-AG?
Ziel ist die Berücksichtigung aller Erstwünsche. Es kann aber auch vorkommen, dass Kinder in die als Zweitwunsch angegebene AG kommen und beispielsweise erst zum Halbjahreswechsel dienErstwunsch-AG besuchen können.
Muss mein Kind an einer AG teilnehmen?
Kinder, die bis 15.00 Uhr im Ganztag angemeldet sind, müssen Montags bis Donnerstags an einer AG teilnehmen. Dies ist in der
Rhythmisierung des Schulnachmittags vorgesehen und konzeptionell verankert. Freie Spielzeiten sind nach dem Essen und den AGs vorgesehen.
Was ist ein frei wählbares AG-Angebot in der Zeit von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr?
Hier kann täglich zwischen wechselnden Angeboten oder freiem Spiel (Aktivitäten in den Betreuungsräumen oder auf dem Schulhof) gewählt werden. Unsere Erzieherin hält für diese Zeit immer ein breites Beschäftigungsangebot bereit.